Agrar-Industrie-Betrieb: Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung verbinden
Historische Einordnung: Der Agrar-Industrie-Betrieb wird im Ausgangstext als Verbindung landwirtschaftlicher und industrieller Produktion beschrieben.
Eine solche Einheit kann entstehen, wenn ein Landwirtschaftsbetrieb eigene Verarbeitungsabteilungen aufbaut oder sich mit Betrieben der Lebensmittelindustrie zusammenschließt.
Besonders sinnvoll erscheint die Verbindung dort, wo leicht verderbliche Erzeugnisse wie Gemüse, Obst, Weintrauben oder Milch in großen Mengen erzeugt und zeitnah verarbeitet werden müssen.
Die Quelle betont, dass landwirtschaftliche Erzeugung und industrielle Verarbeitung organisatorisch enger verzahnt werden.
Der Agrar-Industrie-Betrieb bleibt nach der historischen Definition juristisch und wirtschaftlich selbstständig, während einzelne landwirtschaftliche und industrielle Bereiche den Status von Betriebsteilen haben.
Der Begriff gehört zum wirtschaftspolitischen Sprachgebrauch sozialistischer Landwirtschaftssysteme und sollte nicht ohne Einordnung auf heutige Agrar- und Lebensmittelkonzerne übertragen werden.
Agrar-Industrie-Betrieb - Vereinigung von landwirtschaftlicher und industrieller Produktion, entweder durch Errichtung von Verarbeitungsabteilungen mit einem Stamm ständiger Arbeitskräfte in Landwirtschaftsbetrieben oder durch Zusammenschluss dieser mit Betrieben der Lebensmittelindustrie entstanden. Agrar-Industrie-Betrieb entwickeln sich hauptsächlich Ländern, bevorzugt in Territorien, in denen eine konzentrierte Produktion leicht verderblicher Erzeugnisse betrieben wird (Gemüse, Obst, Weintrauben, Milch u. a.), die in großem Umfang verarbeitet werden müssen. Die Agrar Industrie Betrieb sind juristisch und wirtschaftlich selbständig; landwirtschaftliche und industrielle Abteilungen haben lediglich den Status von Betriebsteilen.