Akkreditiv: Bankzahlung unter festgelegten Bedingungen
Ein Akkreditiv ist nach der Quelle eine Anweisung beziehungsweise Verpflichtung einer Bank, unter genau festgelegten Bedingungen für Rechnung ihres Auftraggebers an einen Dritten zu zahlen.
Im internationalen Verkehr unterscheidet der Text Barakkreditive und Dokumentenakkreditive.
Das Dokumentenakkreditiv spielt vor allem im Warenhandel eine Rolle. Die Bank zahlt gegen Vorlage genau vorgeschriebener Dokumente.
Solche Dokumente sollen nachweisen, dass die vereinbarte Leistung beziehungsweise Versendung erfolgt ist.
Genannt werden beispielsweise Konnossement, Versicherungsschein und Qualitätszeugnisse.
Das Akkreditiv soll dem Verkäufer Zahlungssicherheit geben, sofern er die Bedingungen vollständig erfüllt.
Die Quelle vereinfacht einzelne Abläufe historisch. Für heutige internationale Akkreditive sind insbesondere aktuelle Bankbedingungen und internationale Regelwerke maßgeblich.
Akkreditiv [englisch: letter of credit] - Anweisung einer Bank, an einen Dritten für ihren Auftraggeber unter genau vorgeschriebenen Bedingungen eine Zahlung bis zur Höhe eines bestimmten Betrages zu leisten, auch als Bankakkreditivbezeichnet. Das Akkreditiv tritt international als Barakkreditiv im Reiseverkehr und als Dokumentenakkreditiv im Warenverkehr auf. Beim Dokumentenakkreditiv wird gegen Vorlage der vom Käufer als Akkreditivsteller vorgeschriebenen Dokumente gezahlt. Die Vorlage der Dokumente garantiert dem Verkäufer die Bezahlung aus dem Betrag, den der Käufer vor Auslieferung der Ware bei seiner Bank deponiert hat, wenn er die Akkreditivbedingungen einhält. Wichtigste Bestandteile der Akkreditivbedingungen sind die geforderten Akkreditivdokumente, die die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistung bestätigen, z. B. Konnossement, Versicherungsschein, Qualitätszertifikat, Währungsfaktura, Konsulats- oder Zollfaktakkreditiv und das Verfallsdatum. Es gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt die Dokumente vorgelegt werden müssen. Ein widerrufliches Akkreditiv kann jederzeit ohne Anzeige an den Begünstigten geändert oder annulliert werden. Ein unwiderrufliches Akkreditiv kann nicht annulliert und nur mit Zustimmung des Begünstigten abgeändert werden. Ein bestätigtes Akkreditiv liegt vor, wenn sich die Bank zur Einlösung der Dokumente verpflichtet. Ein unbestätigtes Akkreditiv wird dem Exporteur von der Bank nur avisiert, ohne dass sie eine Zahlungsverpflichtung übernimmt. Das Dokumentenakkreditiv ist vor allem im Außenhandel mit kapitalistischen Partnern gebräuchlich. Im Verrechnungsverkehr innerhalb gibt es ein Akkreditivverfahren.