Akkreditivverfahren: historische Zahlungssicherung zwischen Betrieben
Historische Einordnung: Das Akkreditivverfahren wird hier als zwischenbetriebliches Verrechnungsverfahren sozialistischer Länder beschrieben.
Es sollte insbesondere dann eingesetzt werden, wenn die Zahlungsdisziplin eines Käufers als unzureichend galt.
Der Verkäufer konnte verlangen, dass die Bezahlung schon vor Lieferung oder Leistung abgesichert wird.
Das Verfahren sollte Bestandteil des Wirtschaftsvertrags sein.
Der Käufer eröffnete bei seiner Bank ein unwiderrufliches Akkreditiv.
Nach Benachrichtigung konnte der Verkäufer unter Vorlage der erforderlichen Dokumente Zahlung erhalten.
Die Bank des Verkäufers zahlte aus und verrechnete den Betrag mit der Akkreditivbank des Käufers.
Diese konkrete Ausgestaltung gehört zum historischen DDR-Zahlungsverkehr und ist nicht mit heutigen internationalen Dokumentenakkreditiven gleichzusetzen.
Akkreditivverfahren, Abk. AK-Verfahren - zwischenbetriebliches Verrechnungsverfahren in den sozialistischen Ländern. In kann der Verkäufer auf Grund ungenügender Zahlungsdisziplin des Käufers verlangen, dass die Bezahlung des Rechnungsbetrages vor Lieferung oder Leistung gesichert wird. Das Akkreditivverfahren soll dann Bestandteil des abzuschließenden Wirtschaftsvertrages sein. Der Käufer eröffnet bei seiner Bank (Akkreditivbank) ein unwiderrufliches Akkreditiv, das der Verkäufer, nachdem er benachrichtigt worden ist, unter Vorlage der erforderlichen Dokumente in Anspruch nimmt; die Bank des Verkäufers zahlt sofort und zieht den ausgelegten Betrag vom Akkreditivkonto der Käuferbank ein.