Akontozahlung: Zwischenzahlung vor der endgültigen Abrechnung
Eine Akontozahlung ist nach dem Ausgangstext eine Teil- oder Abschlagszahlung.
Sie kann dazu dienen, eine bestehende Verbindlichkeit entsprechend einer Vereinbarung in mehreren Raten zu begleichen.
Daneben kann sie als Zwischenzahlung erfolgen, bevor die endgültige Abrechnung feststeht.
In diesem Sinn ähnelt sie einer Vorschuss- oder Abschlagszahlung.
Der genaue rechtliche Charakter hängt vom zugrunde liegenden Vertrag ab: Eine Zahlung kann auf eine bereits erbrachte Teilleistung entfallen oder im Voraus auf einen später abzurechnenden Gesamtbetrag geleistet werden.
Für die konkrete Behandlung sind Zahlungsvereinbarung, Fälligkeit, Abrechnung und gegebenenfalls steuerliche Vorgaben maßgeblich.
Akontozahlung - Teil- oder Abschlagzahlung, mit der eine Verbindlichkeit wie vereinbart ratenweise beglichen oder eine der endgültigen Abrechnung vorausgehende Zwischenzahlung, auch Vorschusszahlung, geleistet wird.