Aktie: Anteil an einer Aktiengesellschaft und Rechte des Aktionärs
Historische Einordnung: Der Ausgangstext definiert die Aktie als Wertpapier beziehungsweise Beteiligungsrecht an einer Aktiengesellschaft.
Mit einer Aktie ist der Aktionär am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt und erhält gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaftsrechte.
Zu diesen Rechten zählen nach der Quelle insbesondere Mitwirkung und Stimmrecht in der Haupt- beziehungsweise Generalversammlung sowie ein möglicher Anspruch auf Dividende.
Der Text unterscheidet Inhaber- und Namensaktien und beschreibt den traditionellen Aufbau gedruckter Aktienurkunden mit Mantel und Dividendenscheinbogen.
Der Marktpreis einer Aktie wird nicht allein vom Nennwert bestimmt. Erwartungen zu Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen und allgemeiner Marktlage können den Börsenkurs beeinflussen.
Mehrere Aussagen des Originals sind wirtschaftstheoretisch und historisch geprägt. Für heutige Aktiengesellschaften und Wertpapiere gelten aktuelle aktien-, kapitalmarkt- und depotrechtliche Regeln.
Aktie - Wertpapier; Urkunde über den Anteil eines Mitglieds einer Aktiengesellschaft (I> Aktionär) an deren Grundkapital, meist auf eine Geldsumme, zuweilen auf einen Bruchteil (Quotenaktie) des Nennwerts des Grundkapitals der Gesellschaft ausgestellt. Die Aktie verbrieft das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs und weitere daraus sich ergebende Rechte, wie das Mitsprache- und das Stimmrecht in der Generalversammlung und das Recht auf Zahlung der Dividende. Die Aktie besteht in der Regel aus der eigentlichen Aktie (Mantel) und dem aus Dividendenscheinen und einem Erneuerungsschein zusammengesetzten Bogen. Die Aktie ist vornehmlich Inhaberaktie (ohne Namensangabe), was sie leicht übertragbar und zu einem geeigneten Objekt des Wertpapierhandels und der Börsenspekulation macht. Seltener sind Namensaktien. Der Marktpreis der Aktie wird von der zu erwartenden Dividende, aber auch maßgeblich vom Kampf rivalisierender Gruppen um den Besitz eines Aktienkontrollpakets bestimmt. Neben den Stammaktien können Vorzugs- oder Prioritätsaktien mit Mitgliedschaftsvorrechten, z. B. bei der Gewinnverteilung, ausgegeben werden.