Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaft, Abk. AG Unternehmen (meist kapitalistisches) in Form einer Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Kapitalzeichner (Aktionär) an dem in Aktien zerlegten Grundkapital der Gesellschaft mit ihrer Zeichnungssumme beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Die Aktiengesellschaft ist die meistverbreitete Form der Großbetriebe in den kapitalistischen Ländern. Die Bildung von Aktiengesellschaft stellt einen Hauptweg der Zentralisation des Kapitals dar, bes. in solchen Wirtschaftszweigen oder Unternehmen, in denen die benötigte Kapitalsumme nicht oder nur schwer von einzelnen Kapitalisten aufgebracht werden kann. Die Aktionäre besitzen formell das Recht, auf den Hauptversammlungen über die Geschäftspolitik der Aktiengesellschaft zu beschließen, den geschäftsführenden Vorstand zu bestimmen und zu dessen Kontrolle einen Aufsichtsrat zu wählen, der in der Zeit zwischen den Hauptversammlungen im Interesse der Aktionäre tätig sein soll. Trotz dieser angeblichen Aktiendemokratie ist jedoch die große Masse der kleinen und mittleren Aktionäre in der modernen Aktiengesellschaft faktisch rechtlos. Sie werden entweder von den Großaktionären und den mit ihnen verbündeten Vertretern der Großbanken überstimmt, oder sie sind, wenn sie überhaupt ihren Aktienanteil auf der Hauptversammlung vertreten zu sehen wünschen, meist gezwungen, mit dieser Vertretung die Banken, insbesondere die großen Bankinstitute, zu beauftragen (Aktienkontrollpaket, Aktienstreuung, Hauptaktionär, Depotstimmrecht). Das formelle Stimmrecht in der Hauptversammlung bemisst sich in der Regel nach dem Anteil am eingebrachten bzw. aufgekauften Aktienstammkapital. In manchen Aktiengesellschaft gibt es jedoch auch Vorzugsaktien, darunter solche mit mehrfachem Stimmrecht. Sie sollen die Verfügungsgewalt bestimmter Aktionäre (meist der Gründer) sichern. In der Regel sind die Aktien frei verkäuflich. In einigen Branchen, bes. im Versicherungsgewerbe, herrscht jedoch die Namensaktie vor; sie darf nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung an Dritte weitergegeben werden. Dies soll den Aufkauf von Aktien durch Konkurrenten verhindern. Aktiengesellschaft wurden bereits im Frühkapitalismus gebildet, u. a. zur stärkeren Ausplünderung der Kolonien. Doch erst mit der Entwicklung des Kapitalismus wurden die Aktiengesellschaft übliche Rechtsform der ausschlaggebenden kapitalistischen Unternehmen. Die Aktiengesellschaft stellt eine kapitalistische Form der Vergesellschaftung der Produktion dar, was sich darin widerspiegelt, dass hier das Kapitaleigentum nicht mehr als privates Einzelkapital, sondern in kollektiv-kapitalistischen Formen auftritt. Marx bezeichnet daher das Aktienwesen als Aufhebung des Kapitals als Privateigentum innerhalb der Grenzen der kapitalistischen Produktionsweise selbst. Zw. den Aktiengesellschaft vollzieht sich im Verlauf der Entwicklung des Kapitalismus eine Zentralisation zugunsten der größten Aktiengesellschaft, die schließlich zur Herrschaft einiger weniger Mammutfirmen in den einzelnen Branchen, später zur Bildung von Konzernen und Trusts führt. - Aktiengesellschaft in sozialistischen Ländern sind, abgesehen von Konzessionen oder Übergangsformen, in der Regel volkseigene Betriebe, denen lediglich aus Zweckmäßigkeitsgründen die äußere Form einer Aktiengesellschaft verliehen wurde.