Aktienkapital: Grundkapital einer Aktiengesellschaft

Historische und theoretische Einordnung: Der Ausgangstext setzt Aktienkapital mit dem eingetragenen Grundkapital einer Aktiengesellschaft in Beziehung und ordnet es zugleich in die marxistische Theorie des „fiktiven Kapitals“ ein.

Das Grundkapital ist eine gesellschaftsrechtlich festgelegte Kapitalgröße, die in Aktien zerlegt ist.

Der Text unterscheidet davon weitere Positionen, die einem Unternehmen wirtschaftlich zur Finanzierung zur Verfügung stehen können, etwa Rücklagen, Rückstellungen und Fremdmittel.

Bankkredite und Anleihen gehören beispielsweise nicht zum Grundkapital, können aber die Finanzierung des Unternehmens ergänzen.

Die Quelle erwähnt außerdem stille Reserven, die aus bilanziellen Bewertungen resultieren können.

Das Marx-Zitat und die Interpretation des Aktienkapitals als Gesellschaftskapital gehören zur historischen politischen Ökonomie.

Für die heutige bilanzielle und gesellschaftsrechtliche Behandlung sind aktuelle Vorschriften des Aktien- und Rechnungslegungsrechts maßgeblich.

Aktienkapital - das handelsgerichtlich eingetragene Kapital (Grundkapital) der Aktiengesellschaft, Teil des fiktiven Kapitals (Kapital, fiktives). Ökonomisch erhält das Kapital in der Form des Aktienkapital nach Marx hier direkt die Form von Gesellschaftskapital (Kapital direkt assoziierter Individuen) im Gegensatz zum Privatkapital, und seine Unternehmungen treten auf als Gesellschaftsunternehmungen im Gegensatz zu Privatunternehmungen . Es ist Privatproduktion ohne die Kontrolle des Privateigentums (ebenda, S. 454). Dem auf der Passivseite der Bilanzen von Aktiengesellschaften ausgewiesenen Aktienkapital sind außerdem die Rücklagen, ein Teil der bilanzierten Rückstellungen sowie in Anspruch genommene Fremdmittel, wie Bankkredite, Anleihen usw., hinzuzurechnen. Die sog. stillen Reserven sind aus den Bilanzen nicht oder nur z. T. (z. B. zu niedrig bewertete Maschinen, Lagerbestände, Gebäude, Forderungen, Beteiligungen usw.) ersichtlich. Der Börsenkurswert des Aktienkapitals entspricht weder dem nominellen Wert des Aktienkapitals noch dem realen Kapitalwert (in Gestalt von Maschinen und Anlagen) einer AG. Für die Neugründung einer AG ist in der BRD ein Mindestnennbetrag des Grundkapitals von 100000 DM vorgeschrieben.