Aktienstreuung: breit verteilter Aktienbesitz

Historische und ideologische Einordnung: Aktienstreuung bezeichnet sachlich die Verteilung ausgegebener Aktien auf einen möglichst großen Kreis von Aktionären.

Der Ausgangstext bewertet diese Streuung aus marxistischer Sicht als Verschleierung wirtschaftlicher Machtverhältnisse.

Er stellt kleinen und mittleren Aktionären konzentrierte Beteiligungen großer Aktionäre und Banken gegenüber.

Ein wichtiger sachlicher Zusammenhang besteht zwischen Streuung und Stimmrechtsmacht: Je breiter der übrige Aktienbesitz verteilt ist, desto eher kann ein relativ kleiner gebündelter Anteil erheblichen Einfluss entfalten.

Breiter Aktienbesitz bedeutet daher nicht automatisch eine gleichmäßige Verteilung tatsächlicher Kontrolle.

Für heutige Aktiengesellschaften spielen neben dem prozentualen Aktienbesitz unter anderem Stimmrechtsbindungen, Hauptversammlungspräsenz, institutionelle Anleger und gesetzliche Transparenzpflichten eine Rolle.

Die politische Sprache des Originaltexts gehört zum historischen Quellenkontext.

Aktienstreuung - Verkauf ausgegebener Aktien an einen möglichst großen Kreis kleiner und mittlerer Aktionäre. Die Bezeichnung Aktienstreuung ist eine Tarnung der bes. in großen Aktiengesellschaften stark wachsenden Verfügungsgewalt der Finanzoligarchie. Im vormonopolistischen Kapitalismus und am Anfang des Imperialismus wurden Aktien vorwiegend an größere Geldkapitalisten, Banken, andere Unternehmer und Großaktionäre verkauft. Mit der Ausdehnung der Monopolunternehmen wird es für diese immer zweckmäßiger, möglichst viel Aktien, vor allem in Form von Klein- oder Volksaktien, an kleinbürgerliche Schichten und teilweise an Arbeiter und Angestellte zu verkaufen, die dann dem Namen nach Aktionäre sind, während die tatsächliche Verfügungsgewalt über die von ihnen aufgebrachten Gelder bei wenigen Großaktionären, den Großbanken usw. liegt. Je größer die Aktienstreuung, desto niedriger ist der Prozentsatz des Anteils am Aktienkapital, mit dem die betreffende Aktiengesellschaft beherrscht werden kann. Aktie, Aktienkapital, Aktienkontrollpaket, Hauptaktionär.