Aktivgeschäft: Kreditgewährung durch Banken

Als Aktivgeschäft bezeichnet die Quelle Bankgeschäfte, bei denen eine Bank finanzielle Mittel als Kredit zur Verfügung stellt.

Die Bank wird dadurch Gläubiger ihres Kunden und erwirbt eine Forderung auf Rückzahlung des gewährten Betrags sowie gegebenenfalls auf Zinsen.

Solche Forderungen erscheinen bilanziell auf der Aktivseite, weil sie Vermögenswerte der Bank darstellen.

Zum Aktivgeschäft können unterschiedliche Kreditformen und Laufzeiten gehören, etwa kurz-, mittel- oder langfristige Finanzierungen.

Der Gegenbegriff ist das Passivgeschäft, bei dem die Bank selbst Mittel von Kunden oder anderen Kapitalgebern aufnimmt.

Die historische Definition beschreibt den grundlegenden bilanziellen Zusammenhang weiterhin verständlich; konkrete Bankprodukte und Rechnungslegungsvorschriften richten sich jedoch nach aktuellem Bank- und Bilanzrecht.

Aktivgeschäft - Bankgeschäft, das die Gewährung kurz- und langfristiger Kredite zum Gegenstand hat. Beim Aktivgeschäft wird die Bank Gläubiger. Die mit dem Aktivgeschäft entstehenden Geldforderungen erscheinen als Bestand auf der Aktivseite der Bankbilanz.