Akzeptkredit: Bank akzeptiert Wechsel des Kunden

Historische Einordnung: Der Akzeptkredit ist eine klassische Form der Kreditgewährung über Wechsel.

Der Kunde erhält dabei die Möglichkeit, einen Wechsel auf seine Bank zu ziehen.

Akzeptiert die Bank den Wechsel, übernimmt sie die wechselrechtliche Verpflichtung zur Zahlung bei Fälligkeit.

Der akzeptierte Wechsel kann anschließend am Geldmarkt weitergegeben oder diskontiert werden.

Im Außenhandel nennt die Quelle den Akzeptkredit auch im Zusammenhang mit Remboursgeschäften.

Als Refinanzierung konnte sich ein Diskontkredit bei einer weiteren Bank anschließen.

Akzeptverbindlichkeiten sind die Verpflichtungen, die aus solchen Wechselakzepten entstehen. Die konkrete historische Ausgestaltung gehört zum früheren Bank- und Außenhandelsverkehr.

Akzeptkredit, Bankakzept - 1. bes. Form der Kreditgewährung durch kapitalistische Banken, bei dem ein Bankkunde die Möglichkeit erhält, Wechsel auf seine Bank zu ziehen. Die von der Bank akzeptierten Wechsel (eigene Akzepte) werden auf dem Geldmarkt gehandelt. - 2. im Außenhandel beim Remboursgeschäft die Übernahme der Wechselverpflichtung durch eine Bank im Auftrag ihres Kunden, unter Umständen unter Zwischenschaltung weiterer Banken. - 3. eine zwischen und mit Banken des nichtsozialistischen Wirtschaftsgebietes u. a. angewandte Form der Kreditgewährung. Als Refinanzierungsmethode schließt sich an den Akzeptkredit ein Diskontkredit bei einer dritten Bank an.

Akzeptverbindlichkeiten - Verpflichtungen aus Wechselakzepten; bei Banken die Verbindlichkeiten aus Akzeptkrediten.