Allgemeine Beförderungsbedingungen im Güter- und Personenverkehr

Allgemeine Beförderungsbedingungen regeln standardisiert die Rechte und Pflichten der Parteien eines Transport- oder Beförderungsvertrags.

Sie können für Güterverkehr, Personenverkehr oder kombinierte Transportformen gelten.

Die Quelle beschreibt sie als Konkretisierung allgemeiner zivil- oder wirtschaftsrechtlicher Vorschriften.

Je nach Rechtsordnung können solche Bedingungen gesetzlich festgelegt, als Handelsbrauch anerkannt oder als vertragliche Geschäftsbedingungen einbezogen werden.

Wenn sie nicht unmittelbar gesetzlich gelten, ist nach dem historischen Text eine Vereinbarung zwischen den Parteien erforderlich; auch schlüssiges Verhalten kann dabei eine Rolle spielen.

Die konkrete heutige Geltung hängt von Transportart, Vertrag, nationalem Recht und gegebenenfalls internationalen Übereinkommen ab.

Der Ausgangstext ist historisch und verwendet teilweise DDR-spezifische Rechtsbegriffe.

Allgemeine Beförderungsbedingungen - allg. gültige Bestimmungen, die die Rechte und Pflichten der Partner von Transport- und Beförderungsverträgen regeln. Die allgemeine Beförderungsbedingungen konkretisieren die allg. wirtschafts- bzw. zivilrechtlichen Vorschriften und werden für einzelne Arten des Transportes im Güter- und Personenverkehr sowie im kombinierten Verkehr herausgegeben. In sind die allgemeine Beförderungsbedingungen vorwiegend gesetzliche Bestimmungen, in anderen Ländern häufig Geschäftsbedingungen der Transportbetriebe. Soweit die allgemeine Beförderungsbedingungen nicht gesetzliche Bestimmungen sind oder als Handelsbrauch anerkannt werden, gelten sie nur, wenn ihre Anwendung vereinbart wurde, wobei konkludentes Handeln als ausreichend anzusehen ist.