Allod (Allodium): freies Eigentum im Unterschied zu Lehen und Allmende

Allod oder Allodium bezeichnet in der historischen Quelle frei veräußerliches und frei vererbbares Privateigentum.

Der Begriff bezog sich zunächst auf bewegliche Güter und wurde später insbesondere für Grundeigentum verwendet.

Für das Verständnis ist die Abgrenzung zu anderen historischen Eigentumsformen wichtig. Das Allod steht einerseits dem Lehen gegenüber, bei dem Besitz- und Herrschaftsrechte in ein lehnsrechtliches Verhältnis eingebunden waren.

Andererseits grenzt die Quelle das Allod von der Allmende ab. Allmendeflächen wurden gemeinschaftlich genutzt, während Allod individuelles, grundsätzlich verfügbares Eigentum bezeichnet.

Die wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung liegt in der stärkeren Verkehrsfähigkeit von Grundeigentum. Wenn Boden veräußert und vererbt werden kann, kann er in größerem Umfang Gegenstand von Kauf, Vermögensbildung und Konzentrationsprozessen werden.

Der Originaltext verbindet diese Entwicklung mit einer marxistisch geprägten Aussage über die Entstehung großen Grundeigentums. Diese Interpretation gehört zum theoriegeschichtlichen Kontext der Quelle.

Der Begriff Allodium stammt aus historischen Rechts- und Gesellschaftsordnungen. Er ist daher nicht einfach mit dem heutigen zivilrechtlichen Eigentumsbegriff gleichzusetzen.

Für die heutige Nutzung des Begriffs steht vor allem die historische Unterscheidung im Vordergrund: freies Eigen im Gegensatz zu lehnsgebundenem oder gemeinschaftlich genutztem Land.

Allod, Allodium - das frei veräußerliche und -vererbbare Privateigentum, zunächst an Mobilien, später am Boden; Freigut, jm Gegensatz sowohl zum Leben als auch zu dem im Gemeineigentum befindlichen Land, der Allmende. Von dem Augenblick also, wo Mod, frei veräußerliches Grundeigentum, Grundeigentum als Ware entstand, von dem Augenblick war also die Entstehung des großen Grundeigentums nur eine Frage der Zeit.