Anbau- und Liefervertrag: Anbaufläche, Bedingungen und Lieferung

Historische DDR-Einordnung: Der Anbau- und Liefervertrag wird in der Quelle als besonderer Leistungsvertrag sozialistischer Landwirtschaftsbetriebe beschrieben.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich dabei, eine bestimmte Fläche für den vereinbarten Zweck zu bewirtschaften und die auf dieser Fläche erzeugten Produkte zu liefern.

Zum Pflichtenkreis können außerdem konkrete Anbaubedingungen gehören. Der Vertrag verbindet damit Vorgaben zur Produktion mit einer späteren Lieferpflicht.

Als wichtiges Anwendungsgebiet nennt die Quelle die Vermehrung von Saat- oder Pflanzgut. Solche Vereinbarungen werden dort als Vermehrungsverträge bezeichnet.

Weiterhin werden Arznei- und Gewürzpflanzen genannt. Die konkrete Vertragsform gehört zur historischen DDR-Agrarwirtschaft; moderne Vertragsanbau- und Liefermodelle richten sich nach heutigem Vertrags-, Agrar- und gegebenenfalls Saatgutrecht.

Anbau- und Liefervertrag - bes. Typ eines Leistungsvertrages, bei dem sich der Auftragnehmer (sozialistischer Landwirtschaftsbetrieb) zur Einhaltung einer bestimmten Anbaufläche und zur Lieferung der auf dieser Fläche produzierten Erzeugnisse verpflichtet. In der Regel gehört zum Pflichtenkreis des Auftragnehmers weiterhin die Beachtung bestimmter Anbaubedingungen. Anwendung findet der Anbau- und Liefervertrag insbesondere als Vertrag über die Vermehrung von Saat- oder Pflanzgut (Vermehrungsvertrag) sowie als Vertrag über den Anbau von Arznei- oder Gewürzpflanzen.