Anbauplanung: Planung landwirtschaftlicher Kulturpflanzen

Historische DDR-Einordnung: Anbauplanung bezeichnet in der Quelle die planmäßige Festlegung, welche Kulturpflanzen in welchem Umfang angebaut werden sollen.

Die Planung orientierte sich am Bedarf verschiedener Bereiche: Ernährung der Bevölkerung, verarbeitende Industrie, Futterwirtschaft sowie Bereitstellung von Saat- und Pflanzgut.

Der Text unterscheidet verschiedene Planungsebenen von der Republik über Bezirke und Kreise bis zu den einzelnen Landwirtschaftsbetrieben.

Für bestimmte technische Kulturen und definierte Stufen von Saat- und Pflanzgut bestanden nach der Quelle zentrale verbindliche Vorgaben. Genannt werden unter anderem Faserlein, Ölfrüchte, Heil- und Gewürzpflanzen.

Andere Kulturen planten die Betriebe selbst, mussten dabei jedoch staatlich erwartete Liefermengen und den Futterbedarf der Tierproduktion berücksichtigen.

Diese Planungslogik gehört zur historischen DDR-Agrarwirtschaft. Moderne Anbauentscheidungen können ebenfalls Bedarf, Fruchtfolge und betriebliche Ziele berücksichtigen, entstehen jedoch unter anderen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Anbauplanung - Planung des Anbaus von Kulturpflanzen im Rahmen der Republik, in den Bezirken, Kreisen und Betrieben entsprechend dem Bedarf an Erzeugnissen aus der Pflanzenproduktion für die Ernährung der Bevölkerung, die verarbeitende Industrie, die Futterwirtschaft und als Saat- und Pflanzgut eine zentrale Anbauplanung mit verbindlichen Vorgaben an die Betriebe erfolgt nur noch für technische Kulturen (z. B. Faserlein, Ölfrüchte, Heilpflanzen, Gewürzpflanzen) und für Saat- und Pflanzgut einer bestimmten Anbau- stufe. Die Anbauplanung aller anderen Kulturen nehmen die Betriebe vor unter Beachtung des zu erbringenden staatlichen Aufkommens und des Futterbedarfs der Tierproduktion.