Angebotspreis: Preis eines angebotenen Erzeugnisses oder einer Leistung

Der Angebotspreis ist im weiteren Sinn der Preis, zu dem ein Lieferer ein Erzeugnis oder eine Leistung anbietet.

Die Quelle unterscheidet zwischen endgültigen und vorläufigen Preisen. Im engeren Sinn bezeichnet Angebotspreis einen Preisvorschlag für Leistungen, für die noch keine bestätigte Preisregelung vorlag.

Zur Ermittlung diente eine Vorkalkulation mit dem zum Angebotszeitpunkt möglichen Genauigkeitsgrad. Alternativ konnte sich das Preisangebot an einer vorgegebenen Preisgröße orientieren.

Für den Abnehmer war der Angebotspreis eine Grundlage wirtschaftlicher Nutzenberechnungen. Deshalb sollten Unterschiede zwischen vorläufigem Angebotspreis und späterem endgültigem Preis möglichst gering bleiben.

Terminologie und Preisbildungsmechanismen stehen im historischen DDR-Kontext. Heute ergeben sich Angebotspreise aus den jeweiligen Markt-, Kalkulations- und Vertragsbedingungen.

Angebotspreis - i. w. S. Preis, zu dem der Lieferer sein Erzeugnis bzw. seine Leistung anbietet, unabhängig davon, ob es sich um einen endgültigen oder einen vorläufigen Preis handelt; i. e. S. Preisvorschlag des Produzenten an den Käufer für Erzeugnisse und Leistungen, für die noch keine Preise bestätigt bzw. Preisregelungen getroffen wurden. Der Produzent bildet den Angebotspreis mit dem zum Zeitpunkt des Angebots möglichen Genauigkeitsgrad. Dazu dient eine Vorkalkulation, bzw. das Preisangebot erfolgt in Höhe der Preisvorgabe. Der Angebotspreis ist Basis der Nutzeffektsberechnungen des Abnehmers. Deshalb sind Differenzen zwischen Angebotspreis (als vorläufigem Preis, Preis, vorläufiger) und endgültigem Preis (Preis, endgültiger) weitgehend auszuschalten. Das erfordert, die Methoden der frühzeitigen Preisermittlung zu qualifizieren, in breitem Maße Preisvorgaben anzuwenden und rechtzeitig Preisanträge auszuarbeiten. Bei Konsumgütern darf der Angebotspreis in keinem Fall bei der Preisberechnung überschritten werden. - Eine spezifische Form des Angebotspreis ist der verbindliche Angebotspreis für Investitionsobjekte.