Ankündigung von Transporten: historische Benachrichtigung im Eisenbahngüterverkehr

Historische DDR-Einordnung: Die Ankündigung von Transporten war eine Benachrichtigung der Transportkunden durch die Deutsche Reichsbahn über die bevorstehende Bereitstellung von Güterwagen.

Die Information sollte Be- und Entladern ermöglichen, Personal, Technik und Ladeflächen rechtzeitig für die Arbeiten vorzubereiten.

Damit diente die Ankündigung unmittelbar der Einhaltung der vorgesehenen Ladefristen und einem zügigen Wagenumlauf.

Der Ausgangstext nennt Mindestzeiträume zwischen Ankündigung und Beginn der Ladefrist und beschreibt längere Vorlaufzeiten bei Betriebsruhe beziehungsweise Dunkelheit.

Diese konkreten Fristen und die genannte Organisation gehören zum historischen DDR-Eisenbahnwesen. Für heutigen Schienengüterverkehr gelten andere betriebliche Vereinbarungen und Regelwerke.

Ankündigung von Transporten - Benachrichtigung der Transportkunden durch die Deutsche Reichsbahn über den Zeitpunkt der Bereitstellung zu be- oder entladender Eisenbahn-Güterwagen. Die Ankündigung von Transporten ermöglicht dem .Be- oder Entlader entscheidende Vorbereitungen für die Be- oder Entladearbeiten im Interesse der Einhaltung der Ladefristen. Zw. der Ankündigung und dem Beginn der Ladefrist muss deshalb ein Zeitraum von mindestens zwei Stunden liegen, der sich für ein- und zweischichtig arbeitende Betriebe bei Betriebsruhe und während der Dunkelheit auf vier Stunden verlängert. Lade und Löschfristen.