Anschlussgebühr: historische Kosten zwischen Bahnhof und Anschlussbahn

Historische Eisenbahntarif-Einordnung: Die Anschlussgebühr war nach der Quelle ein Bestandteil des Transportpreises im Güterverkehr.

Sie wurde für die Beförderung eines Güterwagens zwischen einem Tarifbahnhof und der Wagenübergabestelle einer Anschlussbahn erhoben.

Die Höhe war im damaligen Deutschen Eisenbahn-Gütertarif nach Entfernung und jährlichem Wagenaufkommen der Anschlussbahn differenziert.

Nach dem Text sank die Gebühr bei höherem Wagenaufkommen. Für eine gewünschte Zuführung der Wagen in bestimmter Reihenfolge konnte zusätzlich eine Vorsortiergebühr anfallen.

Tarifbezeichnungen und Berechnungssystem stammen aus einem historischen Eisenbahnregime und sind nicht auf heutige Güterverkehrspreise übertragbar.

Anschlussgebühr - Teil des Transportpreises, der für die Beförderung eines Güterwagens zwischen Tarifbahnhof und Wagenübergabestelle einer Anschlussbahn erhoben wird. Die Anschlussgebühr ist im Deutschen Eisenbahn-Gütertarif nach der Entfernung zwischen Bahnhofsgebäude und Wagenübergabestelle sowie jährlichem Wagenaufkommen der Anschlussbahn differenziert. Ihre Höhe ist umgekehrt proportional zum Wagenaufkommen. Für die Zuführung der Wagen in bestimmter Reihenfolge wird zusätzlich eine Vorsortiergebühr je Wagen erhoben.