Anstaltshaushalt: Gemeinschaftsunterkunft in der Bevölkerungsstatistik
Historische statistische Einordnung: Ein Anstaltshaushalt beziehungsweise Institutionshaushalt umfasst nach der Quelle Personen, die aus gesundheitlichen, sozialen, beruflichen oder anderen Gründen in einer Gemeinschaftsunterkunft leben.
Als Beispiele nennt der Text Arbeiter-, Studenten- und Lehrlingswohnheime.
Für Volks- und Berufszählungen wurden nur Personen zugerechnet, die in der jeweiligen Einrichtung ihren ständigen Wohnsitz beziehungsweise ihre Hauptwohnung hatten.
Personen mit einer eigenen Wohnung innerhalb der Einrichtung, etwa ein Hausmeister, sollten dagegen als Privathaushalt gelten.
Die Begriffe und Erhebungsregeln stammen aus einer historischen Statistiksystematik. Moderne amtliche Statistiken können Gemeinschaftsunterkünfte und Haushalte anders definieren.
Anstaltshaushalt, Institutionshaushalt - Personengesamtheit, die aus gesundheitlichen, sozialen, beruflichen oder anderen Gründen eine Gemeinschaftsunterkunft bewohnt (z. B. Insassen von Arbeiter-, Studenten-, Lehrlingswohnheimen). Bei der Bestimmung der Anzahl der zu einem Anstaltshaushalt gehörenden Personen wird bei der Volks- und Berufszählung nur von den Personen ausgegangen, die in der betreffenden Einrichtung ihren ständigen Wohnsitz (Hauptwohnung) haben. Nicht zum Anstaltshaushalt gehören Personen, die in der Einrichtung eine eigene Wohnung bewohnen (z. B. der Hausmeister). Sie gelten als Privathaushalt.