Appartement: Wohnung oder Hotelzimmer zum zeitweiligen Aufenthalt

Ein Appartement bezeichnet nach der Quelle eine Wohnung oder hotelähnliche Unterkunft, die vor allem für einen zeitweiligen Aufenthalt gedacht ist.

Der Begriff wird sprachgeschichtlich aus dem Französischen hergeleitet und verweist auf eine gesonderte beziehungsweise abgeschlossene Einheit.

Als typische Form nennt der Text komfortable Ein- oder Zweizimmerwohnungen, die häufig möbliert vermietet werden.

Ein Appartementhaus wird entsprechend als Gebäude mit einer größeren Zahl solcher kleineren Wohneinheiten beschrieben.

Die konkrete heutige Bedeutung ist nicht einheitlich: Im Immobilien- und Hotelbereich kann „Appartement“ je nach Anbieter eine kleine Wohnung, ein Studio oder eine Unterkunft mit eigener Kochmöglichkeit bezeichnen.

Appartement [frz. ä part = gesondert; PI. -s] n: Wohnung zum zeitweiligen Aufenthalt; Hotelzimmer (-flucht). Ein Appartementhaus enthält nur komfortable Ein- und Zweizimmerwohnungen, die im allgemeinen möbliert vermietet werden.