Arbeitserleichterung: körperliche und psychische Beanspruchung mindern

Arbeitserleichterung bezeichnet in der Quelle die Verringerung körperlicher und psychischer Beanspruchungen im Arbeitsprozess.

Ziel ist, gesundheitsschädigende Einflüsse zu beseitigen oder zumindest zu begrenzen.

Der Text verbindet Arbeitserleichterung außerdem mit Leistungsfähigkeit, Wohlbefinden, Arbeitsfreude und Persönlichkeitsentwicklung.

Als wichtig gilt die Gestaltung von Arbeitsbedingungen, die Unfall- und Krankheitsursachen möglichst reduzieren.

Die historische DDR-Darstellung ordnet das Thema in die sozialistische Rationalisierung ein. Heute würden ähnliche Ziele unter Ergonomie, Arbeitsschutz, Automatisierung, Arbeitsgestaltung und betrieblichem Gesundheitsmanagement behandelt.

Arbeitserleichterung - Minderung der physischen und/oder psychischen Beanspruchung der Werktätigen im Arbeitsprozess als Bestandteil der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Ziel der Arbeitserleichterung sind die Beseitigung bzw. Einschränkung von Einflüssen, die gesundheitsschädigende Wirkungen haben, sowie die Gestaltung von Arbeitsbedingungen, die eine hohe Effektivität der Arbeit ermöglichen, Arbeitsfreude und Wohlbefinden, Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Persönlichkeitsentwicklung fördern und Ursachen von Unfällen und Krankheiten beseitigen bzw. einschränken. Die Arbeitserleichterung wird vorwiegend mit der komplexen sozialistischen Rationalisierung verwirklicht. Sie ist fester Bestandteil der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation. Die Leiter der Betriebe und Kombinate sind gesetzlich verpflichtet, solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen und die Forderungen des Gesundheits- und Arbeitsschutzes erfüllen. Schwerpunkte der schrittweisen Durchführung von Arbeitserleichterung sind: Beseitigung gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen, Verringerung der Anzahl der Arbeitsplätze mit körperlich schwerer sowie einseitig belastender Arbeit. Die Arbeitserleichterung wirkt produktivitätssteigernd und leistungsfördernd und mindert die staatlichen und betrieblichen Aufwendungen für Krankengeld, Erschwerniszuschläge, Renten sowie Qualitäts- und Produktionsverluste.