Arbeitskräftebedarf

Arbeitskräftebedarf zur Erfüllung der Planauf- gaben von Betrieben und Einrichtungen notwendiger Aufwand an lebendiger Arbeit, ausgedrückt in der erforderlichen Zahl, Qualifikations-, Berufs- und Tätigkeitshauptgrupenstrukt<ur der Arbeitskräfte. Man unterscheidet den durch planmäßige Erhöhung des Arbeitskräftebestandes erforderlichen Erweiterungsbedarf und den durch Abgang von Arbeitskräften notwendigen Ersatzbedarf. Der Arbeitskräftebedarf ist eine Bestandsgröße. Er wird auf der Grundlage exakter Kennziffern der Arbeitsproduktivität und unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten des rationellen Einsatzes der Arbeitskräfte ermittelt. Arbeitskräfte, Planung der Arbeitskräftebereitstellung - i. w. S. Sicherung des Arbeitsantritts bzw. der Einstellung von Arbeitskräften für ein Planvorhaben; planmäßige und termingerechte Abgabe von Arbeitskräften mit dem erforderlichen Qualifikationsniveau an einen anderen Betrieb oder Arbeitsplatz. Da die Beschäftigtenzahl in aufgrund der natürlichen Bevölkerungsbewegung in den nächsten Jahren nur einen geringen Zuwachs haben wird, müssen Arbeitskräfte für neue Betriebe oder Betriebserweiterungen vor allem auf dem Wege der Arbeitskräftefreisetzung von anderen Betrieben, Abteilungen, Meisterbereichen usw. bereitgestellt werden.