Arbeitskräfteentwicklung: historische Personal- und Volkswirtschaftsplanung
Historische DDR-Einordnung: Arbeitskräfteentwicklung bezeichnet die Veränderung von Anzahl und Struktur der Beschäftigten über die Zeit.
Die Quelle betrachtet diese Entwicklung auf Ebene der gesamten Volkswirtschaft, einzelner Branchen, Betriebe und Territorien.
Sie wurde in Jahres- und Fünfjahrplänen geplant, längerfristig prognostiziert und für vergangene Zeiträume analysiert.
Als Einflussfaktoren nennt der Text unter anderem Entwicklung der arbeitsfähigen Bevölkerung, Beschäftigungsgrad, Produktionsleistung und Arbeitsproduktivität.
Das Grundthema entspricht heutigen Personal- und Arbeitsmarktprognosen, auch wenn Planungssystem, Begriffe und politische Zielsetzung der Quelle historisch DDR-spezifisch sind.
Arbeitskräfteentwicklung - Veränderung der Anzahl und Struktur der Arbeitskräfte in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Die Arbeitskräfteentwicklung wird für die Volkswirtschaft, ihre Bereiche, Zweige, wirtschaftlichen Grundeinheiten und Territorien in den Jahres- und Fünfjahrplänen geplant bzw. längerfristig prognostiziert sowie für zurückliegende Zeiträume analysiert. Determiniert wird die Arbeitskräfteentwicklung durch die Entwicklung a) der arbeitsfähigen Bevölkerung, b) des Beschäftigtengrades der Wohnbevölkerung, c) der Produktion und der Leistungen in der materiellen und nichtmateriellen Sphäre der Volkswirtschaft, d) der Arbeitsproduktivität, e) der Anforderungen, die Wissenschaft und Technik an die Qualifikation der Werktätigen stellen. Die sozialistischen Produktionsverhältnisse ermöglichen grundsätzlich Vollbeschäftigung für alle Arbeitskräfte. Da in ihre Zahl in naher Zukunft nur ein geringes Wachstum haben wird, muss der geplante Produktions- und Lei- stungszuwachs der Volkswirtschaft im wesentlichen durch Steigerung der Arbeitsproduktivität erbracht werden.