Arbeitskräfteplan: Beschäftigung im Volkswirtschaftsplan

Historische DDR-Einordnung: Der Arbeitskräfteplan war ein zentraler Bestandteil der staatlichen Planung der Arbeit.

Er war mit Fünfjahr- und Jahresplänen sowie der Planung von Arbeitsproduktivität, gesellschaftlichem Arbeitsvermögen und Arbeitseinkommen verbunden.

Aus geplanten Produktions- und Leistungszielen wurde der benötigte Personalbestand nach Zahl, Qualifikation und Struktur abgeleitet.

Damit verband die Planung Produktivitätsziele unmittelbar mit dem zukünftigen Arbeitskräftebedarf.

Das Instrument gehört zur zentralen Planwirtschaft der DDR. Moderne Personalplanung findet überwiegend auf Unternehmens- und Organisationsebene statt und nutzt andere ökonomische und arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen.

Arbeitskräfteplan - Bezeichnung für Planteile, die sich nur mit der Arbeitskräfteentwicklung befassen. Der Arbeitskräfteplan ist ein Kernstück der Planung der Arbeit (Arbeit, Planung der) und Bestandteil der Planteile Planung der Arbeitsproduktivität, des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und des Arbeitseinkommens im Fünfjahrplan sowie Arbeitsproduktivität und Arbeitskräfte in der Jahresplanung der sozialistischen Volkswirtschaft. Er umfasst folgende Planaufgaben: Die Planung der Steigerung der Arbeitsproduktivität, woraus im Zusammenhang mit der Planung der Produktion bzw. Leistungen der Arbeitskräftebedarf nach Zahl, Qualifikation und Beruf abgeleitet wird. Der Bedarf wird mit dem Bestand bilanziert, woraus sich die Planung des Bedarfes an Hoch- und Fachschulkadern, an Facharbeitern u. a. qualifizierten Kräften ergibt. Diese Aufgaben bilden die Grundlage für die Ausbildung im Hoch- und Fachschulwesen bzw. für die Planung der Berufsausbildung und der Weiterbildung. Der Arbeitskräftebedarf der Betriebe sowie die Neueinstellung von Lehrlingen werden territorial bilanziert, um einen planmäßigen, volkswirtschaftlich rationellen Einsatz der Arbeitskräfte zu sichern.