Arbeitskräftewerbung: staatlich koordinierte Personalgewinnung
Historische DDR-Einordnung: Arbeitskräftewerbung bezeichnete die gezielte Gewinnung von Beschäftigten auf Grundlage regional abgestimmter Arbeitskräftepläne.
Besonders unterstützt werden sollten nach der Quelle volkswirtschaftlich wichtige oder strukturbestimmende Betriebe.
Öffentliche Werbemaßnahmen von Betrieben und übergeordneten Organen waren nicht völlig frei, sondern konnten eine Genehmigung des zuständigen Amts für Arbeit erfordern.
Der Text nennt als mögliche Zielgruppen auch nicht berufstätige Bevölkerungsteile oder Personen aus bestimmten Einrichtungen.
Diese Form der staatlich gelenkten Personalgewinnung gehört zur DDR-Planwirtschaft. Moderne Recruiting-Prozesse beruhen auf aktuellem Arbeits-, Gleichbehandlungs- und Datenschutzrecht.
Arbeitskräftewerbung - Gewinnung von Arbeitskräften auf der Grundlage des regional koordinierten Arbeitskräfteplanes. Die Arbeitskräftewerbung dient insbesondere der Arbeitskräfteversorgung von volkswirtschaftlich wichtigen bzw. struktur bestimmenden Betrieben (Arbeitskräfteverteilung). Die öffentliche Arbeitskräftewerbung der Betriebe und ihrer übergeordneten Organe bedarf der Genehmigung durch das Amt für Arbeit des Territoriums, in dem sie erfolgen soll. Sie kann in dazu planmäßig vorgesehenen Betrieben, Einheiten der Nationalen Volksarmee oder unter der nichtberufstätigen Bevölkerung bestimmter Gebiete (Städte und Gemeinden) erfolgen und u. U. auch materiell stimuliert werden.