Arbeitsplatzmethode: historische Methode der Personalbedarfsplanung

Historische DDR-Einordnung: Die Arbeitsplatzmethode diente der Ermittlung des Arbeitskräftebedarfs in Betrieben.

Sie wurde insbesondere dort eingesetzt, wo aus Produktions- oder Sicherheitsgründen eine bestimmte Mindestbesetzung eines Arbeitsplatzes notwendig war.

Ein weiteres Einsatzgebiet waren Tätigkeiten, deren Leistung nicht unmittelbar über Arbeitsnormen oder messbare Stückleistungen erfasst werden konnte.

Ausgangspunkt war die analysierte notwendige beziehungsweise vorgeschriebene Besetzung der jeweiligen Einrichtung oder Arbeitsstelle.

Das Grundprinzip findet sich auch heute in der Personalbemessung, beispielsweise bei sicherheitskritischen Anlagen, Servicefunktionen oder Schichtsystemen, allerdings unter modernen gesetzlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen.

Arbeitsplatzmethode - spezielle Methode zur Ermittlung des Arbeitskräftebedarfs in Betrieben. Angewendet wird die Arbeitsplatzmethode bei der Arbeitskräfteplanung: a) bei Beschäftigten, deren Leistung nach Arbeitsnormen erfasst werden kann, in deren Bereich aber eine bestimmte Besetzung der Arbeitsplätze aus Produktion- und Sicherheitsgründen vorgeschrieben ist; b) bei Beschäftigten, deren Leistung nicht unmittelbar messbar erfasst werden kann. Bei der Arbeitsplatzmethode wird auf der Grundlage von Analysen von der notwendigen bzw. der vorgeschriebenen Arbeitskräftebesetzung der Einrichtung nach Zahl, Beruf und Qualifikationsstufe ausgegangen. Anwendungsbereiche der Arbeitsplatzmethode: chemische und metallurgische Industrie, Verkehrswesen u. a. Arbeit.