Arbeitssicherheit: sichere Arbeitsausführung gestalten
Arbeitssicherheit beschreibt in der Quelle einen Zustand, in dem Arbeit durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicher ausgeführt werden kann.
Gefährdungen sollen möglichst bereits durch Gestaltung von Technik und Technologie beseitigt oder reduziert werden.
Als Beispiele nennt der Text konstruktive Schutzmaßnahmen, räumliche Trennung vom Gefahrenbereich, Sicherungseinrichtungen und weniger gefährliche Werkstoffe oder Verfahren.
Damit wird ein präventiver Ansatz verfolgt: Risiken sollen nicht erst nach einem Unfall, sondern bereits bei Planung und Gestaltung berücksichtigt werden.
Dieses Grundprinzip ist weiterhin zentral. Moderne Arbeitssicherheit basiert auf Gefährdungsbeurteilung und einer systematischen Rangfolge von Schutzmaßnahmen nach aktuellem Arbeitsschutzrecht.
Arbeitssicherheit - Zustand im Arbeitsprozess, der durch technisch-organisatorische Maßnahmen und optimale arbeitshygienische Gestaltung der Arbeitsbedingungen eine sichere Arbeitsausführung gewährleistet und den Arbeitenden vor gesundheitlichen Schädigungen bewahrt. Arbeitssicherheit wird auf folgende Weise erreicht: a) Beseitigung von Gefährdungen durch Gestaltung der Technik und Technologie einschließlich Ausschließen von Fehlhandlungen des Menschen, z. B. Übernahme gefährdender körperlicher Tätigkeiten durch technische Anlagen, technisch konstruktive Gestaltung, Herausnahme des Werktätigen aus dem Gefahrenbereich, Zwangssicherungen, nicht gefährdende Werkstoffe und Verfahren, technische und Funktionssicherheit der Maschinen und Anlagen, Anwendung arbeitsschutztechnischer Mittel; b) durch die Erfüllung persönlicher Anforderungen bei der Arbeitstätigkeit selbst. Das beinhaltet Anforderungen an persönliche Leistungsvoraussetzungen, Qualifikation, physische und psychonervale Voraussetzungen, an Arbeitsdisziplin, Zuverlässigkeit, Einhaltung von Vorschriften und Stabilität der Leistungsvoraussetzungen. Beide Seiten sind als Einheit anzuwenden. Mit der Entwicklung von Wissenschaft und Technik nimmt die Bedeutung der unter a) gen. Möglichkeiten zu. Wenn die unter a) gen. arbeitsschutztechnischen Mittel noch nicht eingesetzt werden können, sind den Werktätigen individuelle Schutzmittel (Körperschutzmittel) durch den Betrieb kostenlos zur Verfügung zu stellen.