Arbeitszeitausnutzung: Verhältnis von tatsächlicher und verfügbarer Arbeitszeit
Historische DDR-Einordnung: Arbeitszeitausnutzung bezeichnet in der Quelle das Verhältnis tatsächlich geleisteter Arbeitszeit zur nominell verfügbaren Arbeitszeit beziehungsweise zum Arbeitszeitfonds.
Die Differenz zwischen beiden Größen wird als Arbeitszeitausfall betrachtet.
Analysiert werden sollten insbesondere beeinflussbare Ausfallzeiten, um Produktivität zu erhöhen und Kosten zu senken.
Der Text verbindet eine möglichst hohe Ausnutzung ausdrücklich mit dem sozialistischen „Gesetz der Ökonomie der Zeit“.
Heute werden Anwesenheit, produktive Zeiten, Stillstände und Ausfälle ebenfalls analysiert, allerdings unter Beachtung von Arbeitszeitrecht, Pausen, Urlaub, Krankheit, Datenschutz und menschengerechter Arbeitsgestaltung.
Arbeitszeitausnutzung - Verhältnis der im Arbeitsprozess von den Werktätigen aufgewandten tatsächlich geleisteten Arbeitszeit zur nominellen Arbeitszeit bzw. zum Arbeitszeitfonds. Die Differenz beider Größen charakterisiert den Umfang des Arbeitszeitausfalls. Maximale Arbeitszeitausnutzung ist ein grundlegendes Erfordernis des Gesetzes der Ökonomie der Zeit sowie der rationellen Organisation der Produktion und der übrigen gesellschaftlichen Arbeit im Sozialismus. Die Analyse der beeinflussbaren Ausfallzeiten und die Durchführung wirksamer Maßnahmen zu ihrer Reduzierung wirken stimulierend auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität und Senkung der Selbst- kosten.