Arbeitszeitreserven: Stillstand, Wartezeit und Prozesspotenziale

Historische DDR-Einordnung: Arbeitszeitreserven sind nach der Quelle Zeitbestandteile innerhalb der geregelten Arbeitszeit, die nicht für den eigentlichen Arbeitsprozess genutzt werden.

Als Beispiele nennt der Text beeinflussbare Stillstands- und Wartezeiten sowie unentschuldigtes Fehlen.

Auch Arbeitsnormen, die nicht auf produktiven Verfahren oder fortgeschrittenen Arbeitsmethoden beruhen, werden als mögliche Reserve betrachtet.

Die Erschließung solcher Reserven wird ausdrücklich mit der Intensivierung sozialistischer Produktion und steigender Produktivität verbunden.

Heute spricht man eher von Prozessverlusten, Wartezeiten, Verschwendung oder Kapazitätspotenzialen. Notwendige Pausen, Erholung, Sicherheitszeiten und unvermeidbare Störungen dürfen dabei nicht pauschal als vermeidbare Reserve behandelt werden.

Arbeitszeitreserven - im Rahmen der gesetzlich geregelten und arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit der Werktätigen für die Durchführung des Arbeitsprozesses nicht genutzte Zeitbestandteile. Arbeitszeitreserven sind enthalten z. B. in den beeinflussbaren Ausfallzeiten (Stillstands- und Wartezeiten, unentschuldigtes Fehlen u. a.) oder in Arbeitsnormen, die nicht auf den produktivsten Fertigungsverfahren und den fortgeschrittenen Arbeitsmethoden berufserfahrener Arbeitskräfte beruhen. Die Aufdeckung und Nutzung von Arbeitszeitreserven ist eine wichtige Aufgabe der Intensivierung der Produktion und gleichbedeutend mit der Erschließung und Ausschöpfung von Reserven zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Die Nutzung der Arbeitszeitreserven durch Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, durch Vervollkommnung der Produktions- und Arbeitsorganisation und durch den sozialistischen Wettbewerb ist Bestandteil der Führungstätigkeit der Leiter in der sozialistischen Produktion.