Aufforstung und Wiederaufforstung: Wald auf neuen oder gerodeten Flächen

Aufforstung bedeutet die Begründung von Wald auf Flächen, die zuvor nicht forstwirtschaftlich genutzt wurden.

Als Beispiele nennt die Quelle Ödland, frühere landwirtschaftliche Flächen sowie Bergbaukippen und Halden.

Wird eine nach Holzeinschlag entstandene Kahlfläche erneut bewaldet, spricht der historische Text von Wiederaufforstung beziehungsweise Walderneuerung.

Die Quelle ordnet diese Maßnahmen in die staatliche Volkswirtschaftsplanung der DDR ein und betont sowohl Holzversorgung als auch landeskulturelle Bedeutung.

Heute werden Aufforstung und Wiederbewaldung zusätzlich unter Gesichtspunkten wie Waldrecht, Standortgerechtigkeit, Biodiversität, Klimaanpassung, Bodenschutz und langfristiger Waldentwicklung geplant.

Aufforstung - Waldbegründung auf bisher forstwirtschaftlich nicht genutzten Flächen (z. B. Ödland, frühere landwirtschaftliche Nutzflächen, Bergbaukippen und -halden) bzw. auf nach dem Holzeinschlag entstandenen Kahlflächen (Wiederaufforstung, Walderneuerung). Die Walderneuerung ist eine staatliche Aufgabe, die den staatlichen und genossenschaftlichen Waldbesitzern jährlich im Volkswirtschaftsplan vorgegeben wird. Aufforstungsmaßnahmen sichern das volkswirtschaftlich notwendige Holzaufkommen und haben große landeskulturelle Bedeutung.