Aufsichtsrat: Überwachungsorgan von Unternehmen

Ein Aufsichtsrat ist ein Unternehmensorgan, dessen zentrale Aufgabe in der Überwachung der Geschäftsführung beziehungsweise des Vorstands liegt.

Die Quelle nennt insbesondere Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Genossenschaften und größere Versicherungsvereine als historische Anwendungsfelder.

Bei einer Aktiengesellschaft wird der Vorstand vom Aufsichtsrat bestellt; die Mitglieder des Aufsichtsrats werden nicht ausschließlich in jedem Fall von der Hauptversammlung bestimmt, da heute je nach Unternehmen auch Arbeitnehmervertreter beteiligt sein können.

Der Ausgangstext verwendet die ideologisch geprägte Formulierung „bürgerliches deutsches Recht“ und stammt aus einem historischen DDR-Kontext.

Die Grundfunktion des Aufsichtsrats besteht fort. Zusammensetzung, Wahl, Mitbestimmung, Pflichten und Haftung richten sich heute nach der jeweiligen Rechtsform und aktuellen gesellschafts- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften.

Aufsichtsrat - nach bürgerlichem deutschem Recht gesetzlich vorgeschriebenes gewähltes Organ zur Überwachung der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften und Genossenschaften, insbesondere bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und großen Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann ein Aufsichtsrat durch Satzung vorgesehen werden. Bei der Aktiengesellschaft wird der Aufsichtsrat von der Hauptversammlung gewählt. Er bestellt den Vorstand, dem die Geschäftsführung obliegt. In anderen bürgerlichen Rechtsordnungen ist die Stellung entsprechender Aufsichtsorgane unterschiedlich ausgestaltet, so z. B. conseil dadministration nach französischem und belgischem, collegio sindicale nach italienischem Aktienrecht, während nach englischem Recht die Geschäftsführung der Gesellschaften durch Revisoren überwacht wird. Für die enge Verflechtung der kapitalistischen Wirtschaft, insbesondere bei Konzernverbindungen, ist die Mitgliedschaft einer Person in mehreren Aufsichtsräten charakteristisch.