Auslandsmontage

Auslandsmontage - Übernahme des Aufbaus kompletter Anlagen, technologischer Linien u. dgl. im Ausland auf der Basis von Montageverträgen. Die Außenhandelsbetriebe schließen in Zusammenarbeit mit der Industrie Montageverträge mit ausländischen Partnern sowohl gesondert als auch im Zusammenhang mit Verträgen über Warenlieferungen ab.- Die Auslandsmontage wird untergliedert in Chefmontage und Gesamtmontage. Während bei der Chefmontage die Arbeitskräfte aus lediglich die Montageausführung leiten, obliegt ihnen bei der Gesamtmontage (Vollmontage) der gesamte Aufbau. Die speziellen Arbeitsbedingungen bei Auslandsmontage, nämlich die allg. Pflichten des Werktätigen, Beginn und Beendigung des Montageeinsatzes, Arbeitszeit, Entlohnung, Erholungsurlaub, Gesundheits- und Arbeitsschutz, Mitnahme von Familienangehörigen, kulturelle und soziale Betreuung u. a., sind in gesetzlich geregelt.