Ausschlussfrist: Wann ein Recht nach Fristablauf erlöschen kann

Einordnung: Der folgende Ausgangstext wird als historische beziehungsweise fachliche Quelle erhalten. Ältere Paragraphen, DM-Beträge, Gesetzesfassungen und damalige Rechtsprechung sind nicht automatisch auf die heutige Rechtslage übertragbar.

Ausschlussfrist - gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Frist, die den Zeitraum für das Bestehen eines subjektiven Rechts bestimmt. Ist sie abgelaufen, dann ist das Recht erloschen. Dadurch unterscheidet sich die Ausschlussfrist von den Fristen der Verjährung.