Berichtigungsveranlagung

Berichtigungsveranlagung - Finw Berichtigung von Steuerfestsetzungen bzw. -bescheiden durch die örtliche Abt. Finanzen; möglich insbes., wenn ein vorläufiger durch einen endgültigen Steuerbescheid ersetzt wird, auf Grund von Nachprüfungsanträgen, wenn Steuerbescheide Schreibfehler, Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten aufweisen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vor Ablauf der Verjährungsfrist bekannt werden, wenn sich durch die Änderung von Feststellungsbescheiden die Besteuerungsgrundlagen ändern, die anderen Bescheiden zugrunde liegen.