Betriebsname

Betriebsname - Bezeichnung, unter der volkseigene Betriebe und Kombinate im Wirtschaftsund Rechtsverkehr auftreten. Einen Betriebsname führen rechtlich und wirtschaftlich selbständige Betriebe, Kombinate und Betriebe der Kombinate. Dem Betriebsname von Kombinatsbetrieben kann ein Hinweis über die Zugehörigkeit zum Kombinat hinzugefügt werden. Der Betriebsname wird vom Leiter des Betriebes vorgeschlagen und vom Leiter des übergeordneten Organs bestätigt. Der Betriebsname ist rechtlich geschützt. In ihm verkörpert sich das Ansehen, das das Betriebskollektiv durch seine Leistungen für die Gesellschaft erworben hat. Mit dem Betriebsname oder in anderer vorgesehener Weise sind die Erzeugnisse des Betriebes zu kennzeichnen. Am Anfang des Betriebsname steht die Bezeichnung VEB. Der Betriebsname und eine eventuell Namensänderung sind in das Register der volkseigenen Wirtschaft einzutragen.