Betriebsrat

Betriebsrat - von der Arbeiterklasse Deutschlands in der Novemberrevolution 1918 erkämpfte betriebliche Vertretungskörperschaft. Das 1920 erlassene Betriebsrätegesetz räumte dem Betriebsrat aber nur eng begrenzte Rechte zur Interessenvertretung der Arbeiter und Angestellten ein. Nach Errichtung der faschistischen Diktatur wurde mit der Beseitigung der gewerkschaftlichen Rechte auch der Betriebsrat liquidiert. Unmittelbar nach der Befreiung vom Faschismus schufen sich die Arbeiter wieder Betriebsrat. Seit 1948 haben auf dem Gebiet die Betriebsgewerkschaftsleitungen die allseitige Interessenvertretung mit bis dahin nie gekannten Rechten übernommen. Der Betriebsrat in der BRD ist die Interessenvertretung aller Arbeiter und Angestellten eines Betriebes. Er ist eine Körperschaft, die von den wahlberechtigten Arbeitern und Angestellten - mit Ausnahme der leitenden Angestellten - des Betriebes gewählt wird. Die an den Klasseninteressen der Arbeiter und Angestellten orientierten Gewerkschafter treten bei den Wahlen zu den Betriebsrat für das Zustandekommen von Einheitslisten der DGB-Gewerkschaften ein. Die Wahl der Betriebsrat, ihre Größe, Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgesetz von 1972 geregelt.