Betriebssicherheit

Betriebssicherheit - 1. Zustand beim Betreiben von Maschinen, Anlagen, anderen technischen Geräten und Fahrzeugen, der aus der Funktionstüchtigkeit, Zuverlässigkeit und Schutzgüte resultiert. Durch die Betriebssicherheit wird ein rationelles Betreiben einer technischen Einrichtung gewährleistet und gleichzeitig der Schutz von Menschen, Gütern und Sachwerten gesichert. Die Betriebssicherheit ist daher oberstes Prinzip bei der Entwicklung, Konstruktion und beim Bau technischer Geräte und Einrichtungen sowie bei ihrer Nutzung. Für den Grad der Betriebssicherheit sind in den sozialistischen Ländern Standards, Gütevorschriften, Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzbestimmungen maßgebend. Sie sollen ein reibungsloses Funktionieren bei sachkundigem Betreiben gewährleisten und die Gefährdung von Menschen und Sachwerten ausschließen. Die Betriebssicherheit wird auch durch die Befähigung und das disziplinierte Verhalten der Menschen bei der Benutzung oder dem Betreiben technischer Geräte beeinflusst. Durch Betriebsanordnungen, Bedienungsanweisungen und gesetzliche Bestimmungen wird der Nutzer zu einem bestimmten Verhalten veranlasst. Für das Betreiben bestimmter technischer Geräte und der Fahrzeuge ist ein Befähigungsnachweis bzw. eine staatlich anerkannte Erlaubnis notwendig. - 2. Komplex von Maßnahmen zum Schutz eines Betriebes und seiner Anlagen vor unbeabsichtigten und mutwilligen Handlungen unbefugter Personen. Die Betriebssicherheit schließt die Bewachung des Betriebsgeländes ein.