Betriebssystematik

Betriebssystematik - verbindliche Systematik für die Planung und Bilanzierung der Volkswirtschaft sowie für Rechnungsführung und Statistik, in der jeder Betrieb und jede Einrichtung unabhängig von der Unterstellung unter ein Staats- oder wirtschaftsleitendes Organ Gruppen zugeordnet wird. Zuordnungsprinzip ist der Schwerpunkt der Produktion oder der Hauptzweck der Einrichtung. So wird z. B. der Bau von Maschinen und Ausrüstungen der chemischen Industrie in der Betriebssystematik dem Sektor Maschinen- und Fahrzeugbau zugeordnet, während er im Schlüssel der staats- und wirtschaftsleitenden Organe entsprechend der verwaltungsmäßigen Unterstellung als VVB Chemieanlagen zum Ministerium für chemische Industrie gehört. Die Betriebssystematik ist fünfstellig. Die erste Stelle gliedert die Volkswirtschaft in neun Wirtschaftsbereiche, z. B. Industrie, Bauwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft usw. Einige Wirtschaftsbereiche sind in Wirtschaftssektoren unterteilt (Zweisteller). Sie werden in der Industrie auch als Industriebereiche bezeichnet, z. B. Energie- und Brennstoffindustrie, Chemische Industrie usw. Die dritte und vierte Stelle der Betriebssystematik ist die verbindliche Festlegung der Wirtschaftszweige z. B. Anorganische Grundchemie, Organische Grundchemie, pharmazeutische Industrie usw. Die kleinsten Einheiten der Betriebssystematik sind die Wirtschaftsgruppen (fünfte Stelle). Die gen. Begriffe sind Gruppierungen der Volkswirtschaft nach dem Stand der gesellschaftlichen Arbeitsteilung.