Brandschaden

Brandschaden - durch Brand verursachter Schaden. Im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses liegt ein ersatzpflichtiger Brandschaden vor, wenn der in den Versicherungsbedingungen definierte Brandbegriff erfüllt ist: Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag (Schadenfeuer).