BU Rente

Eine BU Rente soll die finanzielle Lücke schließen, welche durch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit entsteht. Für diesen Fall tritt nur eine private BU Rente ein.

Als Erwerbstätiger kann man sich nicht darauf verlassen, dass im Falle einer bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigung der Staat mit einer BU Rente (=Berufsunfähigkeitsrente) einspringt. Ist man nämlich nach 1961 geboren und tritt die Berufsunfähigkeit erst jetzt, d. h. nach 2001 ein, gibt es nur die Möglichkeit einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese ist wesentlich geringer als das bisherige Einkommen. Eine gesetzliche BU Rente bezieht nur noch derjenige, der vor 1961 geboren ist und dessen gesundheitliche Beeinträchtigung vor dem Jahr 2001 seinen Ursprung hat. Die Höhe der gesetzlichen BU Rente beträgt zwei Drittel der Erwerbsunfähigkeitsrente, die sich nach den bisher eingezahlten Versicherungsjahren plus eventuell Zurechnungszeiten ergibt.

Die BU Rente bringt in jedem Fall finanzielle Einbußen in beträchtlicher Höhe mit sich. Um das Risiko eines dauerhaften Engpasses möglichst gering zu halten, hat man die Möglichkeit, eine private BU Rente abzuschließen. Vertragspartner ist hierfür eine der privaten Versicherungsunternehmen. Die Höhe der zukünftigen Leistung in Form der BU Rente richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen beim Abschluss der Versicherung. Es gibt Versicherungen, die eine BU Rente schon zu einem Zeitpunkt zahlen, zu welchem die Erwerbsminderung noch gar nicht amtlich festgestellt wurde. Sobald die Aufnahme der Arbeit länger als sechs Monate wegen Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, kommt die private BU Rente zum Tragen. Andere Vertragsinhalte bestimmen dagegen einen Start der Leistung erst, sobald die Erwerbsminderung erfasst ist und von der Krankenkasse kein Krankengeld mehr bezahlt wird. Welche Form von privater BU Rente man wählt, hängt von der persönlichen Risikobereitschaft ab.