Decksladung

Decksladung - Teil der Schiffsladung, die auf dem Oberdeck eines Seeschiffes transportiert wird. Es handelt sich i. d. R. um sperrige Güter, die nicht in die Luken des Schiffes passen (z. B. Eisenbahnwagen) oder um leichte Güter, die zwecks besserer gewichtsmäßiger Auslastung des Schiffes an Deck gestaut und dort seefest vertäut werden (Container, Holz). Decksladungen unterliegt wegen größerer Beschädigungs- oder Verlustgefahr (über Bord gehen) verschärften Versicherungsbedingungen und muss deshalb gesondert im Konnossement Vermerkt werden.