Depotstimmrecht

Depotstimmrecht, Bankenstimmrecht - von den kapitalistischen Banken aus der Aufbewahrung ( Depot) und Verwaltung von Aktien hergeleitete Befugnis, das Stimmrecht der Aktienhinterleger (Aktionäre) in den Hauptversammlungen der jeweiligen Aktiengesellschaft auszuüben, sofern die Gesetzgebung des Landes eine solche Befugnis nicht ausschließt. Das Depotstimmrecht sichert den Banken ohne eigene Kapitalbeteiligung den konzentrierten unmittelbaren Einfluss auf eine große Anzahl von Unternehmen, dabei auch auf solche, zu denen keine eigenen Geschäftsverbindungen und Einflussnahmen über das Kreditgeschäft gegeben sind. Kreditbedingungen und Depotstimmrecht sind Grundlage der wirtschaftsbeherrschenden Rolle der kapitalistischen Großbanken. Das macht die Bedeutungslosigkeit des Mitbestimmungsrechts der Klein- und Kleinstaktionäre (Volksaktie) offenkundig.