Einheitsversicherung

Einheitsversicherung - im kapitalistischen Versicherungswesen der Zweig der Sachversicherung, der Sachkomplexe (z. B. Rohstoffe, Halbund Fertigfabrikate, zu bearbeitende oder zu verwahrende, dem Versicherungsnehmer nicht gehörende Sachen) gegen eine Vielzahl von Gefahren versichert. Das der Einheitsversicherung zugrunde liegende versicherungstechnische Prinzip wird in mit hohem gesellschaftlichen Nutzen bei der Bildung des Versicherungsfonds angewandt.