Eisenbahnrecht

Eisenbahnrecht - Sammelbegriff für die unter Berücksichtigung der für das Eisenbahnwesen typischen gesellschaftlichen Verhältnisse und seiner volkswirtschaftlichen Funktion erlassenen Rechtsnormen. Das Eisenbahnrecht umfasst alle Rechtsnormen, die für das Eisenbahnwesen entsprechend seinen technischen, wirtschaftlichen und strukturell- organisatorischen Spezifika eine von dem allg. Recht abweichende oder spezielle Regelung enthalten.