Ersatzleistung

Ersatzleistung - Recht Wiederholung der Leistung nach einer nicht qualitätsgerechten Leistung. Der Anspruch auf Ersatzleistung ist je nach Regelung eine Garantieforderung 1. (nach Zivilgesetzbuch und Vertragsgesetz) oder ein Anspruch der Gewährleistung. Für die Ersatzleistung beginnt eine neue Garantiezeit bzw. Gewährleistungsfrist. Der beanstandete Leistungsgegenstand ist zurückzugeben. Je nach Regelung kann bei verspäteter Ersatzleistung Vertragsstrafe, gegebenenfalls auch (weitergehender) Schadenersatz, gefordert oder unter bestimmten Umständen Rücktritt vom Vertrag erklärt werden. In den internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind die Ersatzleistung und die Nachbesserung meist begrifflich in der Mängelbeseitigung zusammengefasst.