Exportkontor

Exportkontor - freiwilliger Zusammenschluss von Exportbetrieben vornehmlich der bezirksgeleiteten Industrie im Rahmen von Erzeugnisgruppen bzw. Erzeugnishauptgruppen zwecks Koordinierung ihrer auf die Verbesserung der Exporttätigkeit gerichteten Aktivitäten. Die Beteiligung am Exportkontor schränkt die rechtliche und ökonomische Eigenverantwortung der Mitgliedsbetriebe nicht ein Exportkontor wurden vor allem in den Bereichen der Volkswirtschaft geschaffen, in denen die bezirksgeleitete Industrie einen relativ hohen Anteil am Gesamtexport des Industriezweiges bzw. der einzelnen Erzeugnisgruppen hat (insbesondere Leichtindustrie), in denen eine Vielzahl bezirksgeleiteter Betriebe in einer Erzeugnis- bzw. Erzeugnishauptgruppe vorhanden ist und eine relativ starke Zersplitterung der Exporttätigkeit vorherrscht. In diesen Fällen tragen die Exportkontor dazu bei, die Exportbinnenbeziehungen der Außenhandelsbetriebe rationeller und effektiver zu gestalten, für viele kleine und mittlere Betriebe die Aufgaben auf dem Gebiet der Marktarbeit (z. B. die Marktforschung) intensiver durchzuführen und sie von Einzelfragen der kommerziellen und technisch-organisatorischen Auftragsbearbeitung zu entlasten. Hauptaufgaben der Exportkontor sind: Zusammenstellung eines weltmarktfähigen Exportsortiments der Erzeugnisgruppe und Absatz dieser Erzeugnisse mit maximalem ökonomischem Nutzen, gemeinsame Exportlagerhaltung von Mitgliedsbetrieben, Sicherung eines einheitlichen und geschlossenen Auftretens der Exportbetriebe einer Erzeugnisgruppe gegenüber den Auslandskunden und größere Reaktionsfähigkeit auf deren Anforderungen, Abschluss von Verträgen über die Lieferung von Exportwaren mit dem Außenhandelsbetrieb oder - unter bestimmten Voraussetzungen - direkt mit dem ausländischen Kunden (Exporteigengeschäft). Die Exportkontore sind bestimmten wirtschaftsleitenden Organen zugeordnet. Die Befugnisse der wirtschaftsleitenden Organe, der Exportkontor und der Außenhandelsbetriebe werden in Vereinbarungen festgelegt. Die Exportkontor sind juristische Personen und arbeiten nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Basis einer Provision der Mitgliedsbetriebe bzw. einer vom Außenhandelsbetrieb zu zahlenden Handelsspanne bei Eigengeschäften. Sie haben den Status sozialistischer Gesellschaften, deren eigene Fonds aus den Einlagen der Mitgliedsbetriebe gebildet werden. Soweit Außenhandelsbetriebe in einigen Bezirksstädten zweigspezifische Außenstellen bilden, werden die Aufgaben der Exportkontor der betreffenden Branche schrittweise von diesen Außenstellen übernommen.