Familienrecht

Familienrecht

Heutzutage versteht man unter Familie zumeist nur noch die Kern- oder Kleinfamilie, obschon sich die Familie innerhalb von 100 Jahren verändert hat. Heute sind auch andere Formen wichtig geworden, etwa die nichteheliche Lebensgemeinschaft oder die Lebenspartnerschaft. Dem entsprechend hat sich auch unser Familienrecht im Laufe der Zeit verändert.
Das Familienrecht beinhaltet vor allem:
Kindschaftsrecht
Unterhaltsrecht
Eherecht
Verwandschaftsrecht
Vormundschaftsrecht
Betreuungsrecht
Pflegschaftsrecht.
Das ganze Familienrecht gründet sich auf das Grundgesetz, Artikel 6, und auf das BGB, 4. Buch. Trotz der gesellschaftlichen Veränderungen sieht der Gesetzgeber die Familie als eine wichtige Institution an. Im familiären Bereich soll der Staat nicht jede Kleinigkeit regeln, vielmehr soll er eher im Notfall eingreifen.
Jedoch heutzutage wird vor allem auf das Kindeswohl geachtet, und diesbezüglich werden die Familien quasi beaufsichtigt. Wenn das Wohl der Kinder grundsätzlich in Gefahr gerät, dann kommen Hilfeangebote vom Staat. Dies ist etwa im Kinder- und Jugendhilfegesetz der Fall. Es ist sogar die Möglichkeit vorgesehen, dass im Extremfall die elterliche Sorge für ihre Kinder entzogen wird.