Finanzierungsfond

Fonds der VVB Geldfonds (Finanzierungsfonds), die bei den VVB aus zentralisierten Mitteln der unterstellten Betriebe und Kombinate gebildet werden. Zu den Finanzierungsfonds gehören u. a.: Der Gewinnfonds dient der Sammlung der Gewinnabführung der Betriebe an den Staat, der Gewinnumverteilung zur Finanzierung planmäßiger Investitionen der Betriebe und der Zuführungen zum Prämienfonds der Betriebe, soweit ihre eigenen planmäßigen Mittel (Amortisationen und Gewinne) zur Deckung nicht ausreichen, sowie zeitweiliger geplanter Verlust- und Fondsstützungen. Ferner dient der Finanzierungsfonds zur Finanzierung der Verfügungsfonds und Reservefonds der VVB u. a. Sehr bedeutsam ist der Fonds Wissenschaft und Technik. Der Reservefonds dient u. a. der Deckung erhöhter betrieblicher Kosten, die sich bei der Plandurchführung aus neuen Anforderungen bei der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ergeben, denen keine entsprechenden Erlössteigerungen gegenüberstehen; der Sicherung der Mindestzuführungen zu den Prämienfonds der Betriebe, soweit die Mittel des Gewinnfonds der VVB nicht ausreichen; der Finanzierung zusätzlicher Aufwendungen der Betriebe aus operativen Entscheidungen des Generaldirektors der VVB bei. der Durchführung des Planes; der Sicherung der Nettogewinnabführung an den Staat und zur Einlösung von Bürgschaften gegenüber der Bank. Der Investitionsfonds dient der Finanzierung planmäßiger Investitionen der VVB. Der Prämienfonds dient der Prämierung hervorragender Leistungen der Mitarbeiter der VVB und wird aus dem Gewinnfonds gebildet. Der Kultur- und Sozialfonds dient der Finanzierung der sozialen und kulturellen Einrichtungen bzw. Aufwendungen für Mitarbeiter der VVB-Zentrale und wird aus begrenzten Anteilen der VVB-Umlage gebildet. In der Bildung der Finanzierungsfonds, insbesondere des Gewinnfonds und des Prämienfonds, widerspiegeln sich auch die Ergebnisse der Leitungstätigkeit der VVB gegenüber den Betrieben.