Forderungskredit, Verrechnungskredit

Forderungskredit, Verrechnungskredit - den Betrieben als Plankredit zur Finanzierung ihrer Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen gewährter kurzfristiger Umlaufkredit. Gegenwärtig werden die Forderungen nur noch anteilig durch Forderungskredit, Verrechnungskredit finanziert; der verlangte Eigenmittelanteil an der Finanzierung der Forderungen soll das materielle Interesse der Betriebe an diesem speziellen Bereich der Reproduktion stärken und Beziehungen zum Umlaufmittelbestandskredit herstellen. Die Laufzeit des Forderungskredit oder Verrechnungskredit wird bestimmt durch den zeitlichen Ablauf des Warentransports, der Waren- und Rechnungsprüfung usw. sowie die von den Betrieben ausgewählten Formen des bargeldlosen zwischenbetrieblichen Zahlungsverkehrs (Verrechnungsverfahren). Der Forderungskredit bzw. Verrechnungskredit soll nicht Finanzierungsbedürfnisse decken, die sich aus nicht gerechtfertigten Zahlungsverzögerungen ableiten. Einen konstanten Forderungskredit gewährt die Bank jenen Betrieben, die planmäßig über längere Zeit (Monat, Quartal) arbeitstäglich einen annähernd gleich bleibenden Produktionsausstoß und damit Warenversand haben. An Betriebe, deren Produktions- und Absatzrhythmus planmäßig stärker schwankt (Anlagenbau, Einzelfertigung usw.), wird ein variabler Forderungskredit, Verrechnungskredit in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages ausgereicht.