Forstverwaltung

Forstverwaltung - in die staatlichen Organe, die entsprechend dem Grundsatz des demokratischen Zentralismus die Bewirtschaftung der Wälder leiten und planen. Zentrales Organ der Forstwirtschaft ist das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft mit seiner Hauptabteilung Forstwirtschaft. Es ist verantwortlich für die politische, ökonomische sowie technisch-technologische Entwicklung, Leitung, Planung und Kontrolle der Forstwirtschaft, des Jagdwesens und des Naturschutzes sowie von Teilgebieten der sozialistischen Landeskultur. Dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft mit seiner Hauptabteilung Forstwirtschaft sind direkt unterstellt: das Institut für Forstwissenschaften Eberswalde, der VEB Forstprojektierung Potsdam, der VEB Kombinat Forsttechnik Waren, das Ingenieurbüro für Forstwirtschaft, die Ingenieurschulen für Forstwirtschaft sowie die zentrale Weiterbildungsstätte leitender Kader der Forstwirtschaft. Dem Ministerium obliegt außerdem die Anleitung und Kontrolle der bei den Räten der Bezirke bestehenden Abt. Forstwirtschaft. Die Räte der Bezirke leiten und planen die Produktion der ihrem Territorium zugehörigen staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe (StFB). Hierbei steht die ständige Weiterentwicklung der Produktivkräfte und der sozialistischen Produktionsverhältnisse im Mittelpunkt. Mittel und Wege hierzu sind die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, Bilanzfunktionen, Planung und Planabrechnung sowie die komplexe Anleitung und Kontrolle der StFB. Die Räte der Bezirke entwickeln und fördern die Kooperationsbeziehungen der StFB untereinander sowie zu den Betrieben der sozialistischen Landwirtschaft und der holzbe- und -verarbeitenden Industrie. In den staatlichen Forstwirtschaftsbetrieben bildet die Oberförsterei die unterste komplexe Plantings-, Produktions- und Abrechnungseinheit. Sie ist territorial in Forstreviere gegliedert.