Fremdanlagenerweiterung

Fremdanlagenerweiterung: Ein-, Um-, An- und Erweiterungsbauten in bzw. an von volkseigenen Betrieben gemieteten, gepachteten und zur Nutzung übernommenen Gebäuden und baulichen Anlagen, die (in der Regel) vom nutzenden Betrieb aus Investitionsmitteln finanziert werden. Solche Investitionen in oder an fremden Grundmitteln dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie volkswirtschaftlich notwendig sind, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und diesbezügliche Regelungen im Miet- oder Pachtvertrag getroffen sind. Fremdanlagenerweiterung sind wie alle übrigen Investitionen zu erfassen und zu bewerten.